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.AGB / Nutzungsbedingungen

1. Allgemeines

a)

IOP Global GmbH (“IOP”) bietet einen Softwarebasierten Service (“BC2IP-Service”)an, über den ihre Kunden (“Customer“) Blockchain-Timestamps für Transaktionen (z. B. für das Hochladen von Dokumenten) (Timestamp(s)”) erstellen lassen können.

b)

IOP bietet die BC2IP-Services mit unterschiedlichem Umfang an (“BC2IP-Servicepaket(e)“), weitere Einzelheiten zu den aktuellen BC2IP-Servicepaketen sind [hier] abrufbar.

2. Vertragliche Grundlagen

c)

Die Nutzung des BC2IP-Services ist nur auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gestattet, die vom Customer beim Abschluss des laufzeitbasierten Nutzungsvertrages (“Subscription”) zu akzeptieren sind.

d)

Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Customers gelten nicht.


3. Customer-Portal

Der Abschluss einer Subscription sowie die Änderung und Kündigung von laufenden Subscriptions erfolgt über das von IOP unter der Internetdomain „bc2ip.com“ bereitgestellte Customer-Portal („Customer Portal“, abrufbar unter “https://console.bc2ip.com/“).

4. BC2IP-App

a)

Nach Abschluss einer Subscription und Zahlung der BC2IP-Service-Fees ist der Customer berechtigt, die für die Nutzung des BC2IP-Services erforderliche BC2IP-App (im ‘object code‘, nicht im ‘source code‘) aus dem Customer-Portal herunterzuladen, auf einen Server des Customers (“qualifizierter Rechner“) zu installieren und darauf laufen zu lassen und über eine URL im Customerinternen Netzwerk sowie über das Internet für lizenzierte Geräte zugänglich zu machen, sowie die Dokumentation zur BC2IP-App aus dem Customer-Portal herunterzuladen und für die Zwecke des BC2IP-Services zu nutzen.

b)

Der Customer wird die BC2IP-App ausschließlich zur Erstellung von Timestamps und zu keinen anderen Zwecken nutzen. Sein Nutzungsrecht ist nichtausschließlich, nicht übertragbar, nicht unterlizenzierbar, zeitlich auf die Laufzeit der Subscription befristet und örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Die bestimmungsgemäße Nutzung der BC2IP-App durch lizenzierte Geräte der Mitarbeiter, Mandanten. Kunden des Customers ist von dieser Regelung nicht umfasst. Der Customer hat gemäß seinen Mitwirkungspflichten (siehe unten) dafür Sorge zu tragen, dass diese (und alle sonstigen) User die BC2IP-App nur mit einem dafür lizenzierten Gerät nutzen. Der Customer kann (potentiellen) Usern im Customer Portal ermöglichen, dass sie ihr Gerät dort ggf. kostenpflichtig für die Nutzung der BC2IP-App lizenzieren.

c)

Die Lizenz ist darüber hinaus auf die folgenden, bei der Bestellung der Subscription zu benennende Parameter (“Subscription-Parameter“) beschränkt:

  • der oder die Nutzer (‘named user license‘),
  • das oder die Projekt(e), für die der BC2IP-Service genutzt wird und
  • das oder die Geräte, über die die BC2IP-App aufgerufen wird.

    d)

    Der Customer kann die Subscription-Parameter jederzeit im Customer-Portal zahlungspflichtig anpassen.

    e)

    Der Customer ist nicht berechtigt, die BC2IP-App zu ändern, zurück zu entwickeln, zu übersetzen oder Teile herauszulösen, wobei etwaige zwingende Rechte gemäß §§ 69 d, e UrhG unberührt bleiben.

    f)

    IOP wird nach eigenem Ermessen Updates für die BC2IP-App zur Verfügung stellen und, sofern dies im bestellten BC2IP-Servicepaket ausdrücklich enthalten ist, Supportservices erbringen, für deren Nutzung ebenfalls die Regelungen dieser Ziffer 4 gelten.

    5. Erstellung von Timestamps

    Wenn eine Internetverbindung besteht, die BC2IP-App korrekt installiert und über eine URL erreichbar ist, kann der Customer bestimmte Transaktionen, wie z. B. das Hochladen von Dokumenten über eine Website des Customers, mittels eines Timestamps zertifizieren lassen beziehungsweise kann er diese Funktion seinen Usern, Mandanten oder sonstigen Kunden eröffnen. Im Rahmen des BC2IP-Services wird bei ordnungsgemäßer Bedienung durch die BC2IP-App die Erstellung und Verknüpfung eines Timestamps mit der dafür ausgewählten Transaktion veranlasst. Weitere Details des BC2IP-Services sind [hier] abrufbar.

    6. Out of Scope

    Im Rahmen der Subscription ist IOP insbesondere nicht verantwortlich für die

  • Verbindung des qualifizierten Rechners mit dem Internet,
  • ordnungsgemäße Erstellung und Verknüpfung eines Timestamps innerhalb der Blockchain und
  • sonstigen in Ziffer 8 aufgeführten Mitwirkungspflichten des Customers.

    7. BC2IP-Service-Fees

    a)

    Der Customer hat während der Laufzeit der Subscription die [hier] abrufbaren BC2IP-Service-Fees zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen, die aus einer Subscription-Fee und ggf. nutzungsabhängigen Transaktions-Fees, sowie ggf. Service-Fees bestehen. Eine rechtlich unverbindliche Kostenübersicht zu seiner Subscription wird dem Customer jeweils im Customer-Portal bereitgestellt.

    b)

    Die Subscription-Fee ist monatlich im Voraus zu zahlen. Etwaige Transaktions-Fees werden gesammelt abgerechnet und sind entsprechend der monatlichen Abrechnung des auf den Monat der Ausführung der Transaktionen folgenden Monats fällig und zahlbar.

    c)

    Für die nachträgliche Anpassung der Subscription-Parameter fallen ebenfalls BC2IP-Service-Fees an, die unmittelbar bei der Anpassung zu zahlen sind.

    d)

    Der Customer kann eine der im Rahmen des Bestellprozesses angezeigten Zahlungsmethoden wählen.

    e)

    IOP ist berechtigt, die Nutzung des BC2IP-Services zu suspendieren, sollte der Customer fällige BC2IP-Service-Fees nicht bezahlt haben. IOP wird den Customer hierüber in der Regel vor der Suspendierung per E-Mail informieren, um ihm Gelegenheit zu geben, die fehlenden Betrag unverzüglich zu zahlen.

    8. Mitwirkungspflichten des Customers

    Der Customer hat die erforderlichen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, dazu zählen insbesondere:

    a)

    Der Customer hat dafür Sorge zu tragen, dass der qualifizierte Rechner die zur Ausführung der BC2IP-App erforderlichen technischen Mindestvoraussetzungen erfüllt, mit dem Internet verbunden und gegen Cyberattacken gesichert ist und dass er regemäßig überprüft, ob die mittels des BC2IP-Services bestellten Timestamps auch tatsächlich erstellt und mit der relevanten Transaktion verknüpft worden sind.

    b)

    Der Customer hat die URL einzurichten und aufrechtzuerhalten, über die die BC2IP-App im Customerinternen Netzwerk über lizenzierte Geräte abrufbar ist.

    c)

    Der Customer hat durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass unbefugte Dritte auf die BC2IP-App nicht zugreifen können.

    d)

    Darüber hinaus hat der Customer dafür Sorge zu tragen, dass die Bereitstellung des BC2IP-Services an seine lizenzierten User, Mandanten oder sonstigen Kunden auf der Grundlage eines separaten (und von der Subscription unabhängigen) Vertrages erfolgt. Aus diesem Vertrag hat eindeutig hervorzugehen, dass die Mandanten oder sonstigen Kunden Ansprüche ausschließlich gegen den Customer als ihren Vertragspartner gelten machen können.

    e)

    Der Customer hat die in der Dokumentation enthaltenen technischen Anforderungen und Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung der BC2IP-App zu beachten und sich daraus ergebende Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbesondere hat der Customer die BC2IP-App und das Betriebssystem des qualifizierten Rechners regelmäßig auf Updates zu überprüfen und diese im Bereitstellungsfall herunterzuladen und zu installieren.

    9. Haftung

    a)

    IOP haftet im Rahmen der Subscription für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Körper, Leib oder Leben sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

    b)

    Eine Haftung der IOP für die während des Betriebs der BC2IP-App oder durch die Nutzung der BC2IP Services verarbeiteten Daten und/oder personenbezogenen Daten ist ausgeschlossen. Eine Haftung der IOP für einen Ausfall der jeweils zum Betrieb der BC2IP-App und der BC2IP Services genutzten Blockchain ist ausgeschlossen.

    c)

    Im Übrigen haftet IOP nur für die (einfach) fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Vertragspflichten sind wesentlich, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Subscription überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Customer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Höhe des Schadensersatzes auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    d)

    Die Parteien stellen klar, dass der typische und vorhersehbare Schaden pro Vertragsjahr der Höhe nach der in dem Jahr gezahlten BC2IP-Service Fees entspricht.

    10. Verfügbarkeit, Funktionalitäten und sonstige Performance-Parameter

    a)

    Der Customer erkennt an, dass Software generell nicht fehlerfrei funktioniert. IOP wird sich nach Kräften bemühen, die BC2IP-Services, einschließlich der BC2IP-App, so zur Verfügung zu stellen, dass sie ohne wesentliche Unterbrechungen oder sonstige wesentliche Fehler genutzt werden können. IOP sichert aber keine bestimmte Verfügbarkeit oder sonstige Funktionalitäten oder Performance-Parameter zu.

    b)

    Soweit das vom Customer bestellte BC2IP-Servicepaket auch Support beinhaltet, wird IOP sich nach Kräften bemühen, etwaige Fehler zu beheben oder den sonstigen Support zu erbringen.

    c)

    Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen der IOP, insbesondere Werbung, sind keine vertraglichen Bestandteile und stellen insbesondere keine Beschaffenheitsangaben oder Garantieversprechen dar.

    d)

    IOP übernimmt keinerlei Gewährleistung für die innerhalb der Vertragssoftware verarbeiteten Daten und/oder personenbezogenen Daten. Weiterhin übernimmt IOP keinerlei Gewährleistung für den Fortbetrieb der Hydraledger Blockchain (www.hydraledger.io), welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die Blockchain-Transaktionen der BC2IP-Services und BC2IP-App genutzt wird. Falls zur Durchführung der Blockchain-Transaktionen eine abweichende Blockchain genutzt wird, gilt der Gewährleistungsausschluss gleichermaßen.

    e)

    Im Rahmen der Subscription schuldet IOP die branchenübliche Sorgfalt. Ein Erfolg ist nicht geschuldet.

    11. Gewährleistung

    a)

    Soweit mietvertragliche Bestimmungen gelten ist

    (1) die verschuldensunabhängige Haftung von IOP gemäß § 536 a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss ggf. vorhandene Mängel der BC2IP-App ausgeschlossen; und ist

    (2) der Customer nicht dazu berechtigt, eine Mietminderung dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von den laufenden BC2IP-Service-Fees abzieht. Ein etwaiger, aufgrund einer berechtigten Mietminderung bestehender bereicherungsrechtlicher Anspruch des Customers bleibt hiervon unberührt.

    b)

    Ziffer 9 bleibt unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

    12. Freistellung

    c)

    IOP stellt den Customer von Ansprüchen Dritter frei, soweit sie auf der Verletzung von Schutzrechten des Dritten beruhen. Die Pflicht zur Freistellung besteht nur bei Ansprüchen, die durch die vertragsgemäße Nutzung der BC2IP-App entstanden und rechtskräftig durch ein deutsches Gericht bestätigt worden sind. Sie ist ausgeschlossen, soweit die Ansprüche durch Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Customer entstanden sind.

    d)

    Der Customer stellt IOP von Ansprüchen seiner User, Mandanten und sonstigen Kunden und Dritten frei, die auf der Nutzung des BC2IP-Services beruhen.

    e)

    Die freistellende Partei kann von der freizustellenden Partei verlangen, dass die freistellende Partei die Kontrolle über den (Rechts-)Streit erhält. Die freizustellende Partei wird etwaige Erklärungen oder sonstigen Aussagen gegenüber dem Dritten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der freistellenden Partei abgeben beziehungsweise machen.

    13. Laufzeit

    a)

    Die Subscription hat pro bestelltem BC2IP-Servicepaket eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten ab Vertragsschluss und verlängert sich automatisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern nicht eine der Parteien die Subscription vorher gekündigt hat.

    b)

    Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    c)

    Die Kündigung erfolgt per Kündigungsbutton, der im Customer-Portal bereitgestellt wird.

    d)

    Die durch den BC2IP-Service bis zur Kündigung durch den Customer generierten Daten sind auch nach der Kündigung für den Customer nutzbar.

    14. Datenschutz

    Sofern IOP im Rahmen der Subscription personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Customers verarbeitet, erfolgt diese Verarbeitung als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung, eine Auftragsverarbeitung findet nicht statt. Weitere Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch IOP sind [hier] abrufbar.

    15. Sonstiges

    a)

    Änderungen einzelner Bestimmungen der Subscription erfordern die elektronische Zustimmung beider Parteien.

    b)

    Das Recht des Customers zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist ausgeschlossen, es sei denn, der geltend gemachte Anspruch ist unstreitig oder Rechtskräftig festgestellt.

    c)

    Die Subscription ist ein Vertrag ausschließlich zwischen IOP und dem Customer und ausdrücklich kein Vertrag zugunsten der User, Mandanten oder sonstigen Kunden des Customers (kein Vertrag zugunsten Dritter).

    d)

    Die Subscription unterliegt deutschem Recht mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Vorschriften. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Karlsruhe.

    e)

    Sollte eine Regelung der Subscription unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird sie durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung ersetzt, die der unwirksamen beziehungsweise nicht durchsetzbaren Regelung am nächsten kommt. Die übrigen Regelungen der Subscription bleiben unberührt.

    f)

    Die Kontaktdaten von IOP sind [hier] abrufbar.